Wer ...?
Wer stellt Fragen zur Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen?
Fragen zur Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen stellen:
- Architekten und Ingenieure,
- Bauherren aus dem privaten und öffentlichen Bereich,
- Rechtsanwälte, die Architekten/Ingenieure oder Bauherren vertreten
- Gerichte.
Die Fragestellungen sind vielfach die gleichen. Allein Blickwinkel und Motivation des Fragenden differieren.
Die Antworten der Honorarsachverständigen müssen - bezogen auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen - immer zum gleichen sachlichen Ergebnis führen und neutral alle Honorarbemessungsspielräume aufzeigen.